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Was Sie tun können

Was kann man also tun, um auf das Thema aufmerksam zu machen?

Die WHITE HAND Kampagne hat dazu folgende Vorschläge:

  • schicken Sie ein Email an die Justizministerien oder Sozialministerien jener Länder, in denen die Körperstafe in der Kindererziehung noch nicht verboten ist (siehe Karte und Wikipedia Seite oben). Man müsste die Kontakt-Emailadressen - vor allem in Zeiten der KI - finden.
  • Kommentieren Sie auf Social Media Plattformen wie Instagram oder Facebook Postings von Personen aus diesen Ländern (darunter auch die USA!), in denen es um Kindererziehung geht. . Zum Beispiel mit dem Satz: "Isn´t it time that ... also establishes a legal ban of child corporal punishment? It is article 19 of the UN Charter on Children´s Rights, and the SDG 16.2. of the Agenda 2030!".
  • Falls Sie Bekannte, Freunde oder Kolleg:innen in den betreffenden Ländern haben: erwähnen Sie, dass die Körperstrafe fast überall in Europa verboten ist - und ob sie die Notwendigkeit, dies auch in ihrem Land zu tun, verbreiten könnten.
  • Falls Sie sogar in einer EZA (Entwicklungszusammenarbeit) Initiative oder in der Entwicklungspolitik tätig sind, weisen Sie dort auf das Thema hin, und stellen Sie das Thema "konditionale Entwicklungspolitik" zur Diskussion.
  • Schicken Sie ein Email an Jurist:innen oder Rechtsanwaltskanzleien in den betreffenden Ländern, vielleicht jene, die sich speziell mit Menschenrechten befassen, um sie zu ersuchen, ob sie hier nicht einen Stein ins Rollen bringen können.