Dieser traurige Umstand ist im deutschen Sprachraum viel zu wenig bekannt: Einige große internationale Organisationen **) liefern zwar laufend aktuelle Daten und initiieren Projekte zur Reduktion der Gewalt gegen Kinder, aber sie tun dies meist auf Englisch und in den Sprachen der Länder, in denen die Gewalt in der Kindererziehung noch nicht verboten ist.
Deshalb will die WHITE HAND Kampagne im deutschen Sprachraum auf das Thema hinweisen und Informationen für die Bewusstseinsbildung in der Bevölkerung liefern, um gemeinsam Vertreter*innen jener Länder zu kontaktieren, in denen die Körperstrafe noch erlaubt ist, um sie zum Umdenken zu bewegen (was übrigens auch das Ziel des SDG 16.2. ist). Besonders beschämend ist es, dass es in der Europäischen Union noch drei Länder gibt, die die Prügelstrafe noch nicht in aller Klarheit verboten haben: Belgien, Italien und die Slowakei (Stand Februar 2026).
