Kampagne für ein weltweites Verbot der Körperstrafe

Rund 90 Prozent aller Kinder weltweit sind derzeit noch nicht durch Gesetze vor Gewalt in der Erziehung geschützt. *)
  • Dieser traurige Umstand ist im deutschen Sprachraum viel zu wenig bekannt: Einige große internationale Organisationen **) liefern zwar laufend aktuelle Daten und initiieren Projekte zur Reduktion der Gewalt gegen Kinder, aber sie tun dies meist auf Englisch und in den Sprachen der Länder, in denen die Gewalt in der Kindererziehung noch nicht verboten ist. 
Deshalb will die WHITE HAND Kampagne im deutschen Sprachraum auf das Thema hinweisen und Informationen für die Bewusstseinsbildung in der Bevölkerung liefern, um gemeinsam Vertreter_innen jener Länder zu kontaktieren, in denen die Körperstrafe noch erlaubt ist, um sie zum Umdenken zu bewegen (was übrigens auch das Ziel des SDG 16.2. ist).

*) siehe die englische Wikipedia Seite zur legalen Situation

Es beginnt in Österreich ...

Österreich war 1989 das dritte Land weltweit, das die Körperstrafe in der Kindererziehung gesetzlich verbot. 

  • Weltweit ist das leider in rund zwei Dritteln der Staaten nicht der Fall: dort gibt es keinen absoluten gesetzlichen Kinderschutz vor körperlicher Gewalt in der Erziehung. Auch in der Schweiz übrigens noch nicht.

Diese lange Tradition der gewaltfreien Erziehung ist eine der Motivationen, von Österreich aus eine Kampagne zu starten, die die Vertreter und Vertreterinnen jener Länder, in denen es noch keinen legalen Kinderschutz gibt, zu motivieren, Gesetze zum vollständigen Verbot der Körperstrafe zu verabschieden.

Was Sie tun können

Was kann man also tun, um auf das Thema aufmerksam zu machen?

Die WHITE HAND Kampagne hat dazu folgende Vorschläge:

  • posten Sie auf Ihren Social Media Accounts ein Bild von sich selbst mit einer weißen Hand (sie steht für die friedliche, gewaltfreie Hand) und dem Hashtag #whitehand (man kann das mit Farben oder mit Mehl versuchen).
  • schicken Sie einen Brief (eine Vorlage gibt es hier) an die Botschaften jener Länder, in denen die Körperstafe in der Kindererziehung noch nicht verboten ist (siehe Karte und Wikipedia Seite oben). Wir wollen den Begriff "Protestbrief" vermeiden, es soll ein "Impuls" zum Umdenken sein.
  • Kommentieren Sie auf Social Media Plattformen wie Facebook jene Postings, die sich mit den Problemen jener Länder beschäftigen, in denen die Körperstrafe noch nicht verboten ist (darunter auch die USA!). Zum Beispiel mit dem Satz: "Vielleicht kommt dieses Land auch deshalb nicht zur Ruhe, weil das psychologische Fundament friedlicher Gesellschaften dort fehlt: eine gewaltfreie Kindheit: siehe www.whitehand.org " und fügen Sie den Hashtag #whitehand hinzu.
  • Falls Sie sogar in einer EZA (Entwicklungszusammenarbeit) Initiative oder in der Entwicklungspolitik tätig sind, weisen Sie dort auf das Thema hin, und stellen Sie das Thema "konditionale Entwicklungspolitik" zur Diskussion.